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	<title>Radio Menschenrechte - Das Medium für Rechte die jedem Menschen gleichermaßen zustehen &#187; admin</title>
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		<title>Regel fuer die Auslegung der Konvention / Art. 17</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 08:20:34 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[art. 17 emrk]]></category>
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		<category><![CDATA[Regel für die Auslegung der Konvention]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 17. Art. der EMRK: Regel für die Auslegung der Konvention Keine Bestimmung dieser Konvention darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten oder auf [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Der 17. Art. der EMRK: Regel für die Auslegung der Konvention</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Keine Bestimmung dieser Konvention darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person das Recht begründet eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, die auf die Abschaffung der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten oder auf weitergehende Beschränkungen dieser Rechte und Freiheiten, als in der Konvention vorgesehen, hinzielt.</p>
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		<title>Beschraenkung der politischen Taetigkeit von Auslaendern / Art. 16</title>
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		<pubDate>Tue, 15 Feb 2011 08:14:16 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[Art. 16]]></category>
		<category><![CDATA[Die Beschränkung der politischen Tätigkeit von Ausländern]]></category>
		<category><![CDATA[Radio menschenrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 16. Artikel der EMRK: Die Beschränkung der politischen Tätigkeit von Ausländern Keine der Bestimmungen der Artikel 10, 11 und 14 darf so ausgelegt werden, daß sie den Hohen Vertragschließenden Parteien verbietet, die politische Tätigkeit von Ausländern Beschränkungen zu unterwerfen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Der 16. Artikel der EMRK: Die Beschränkung der politischen Tätigkeit von Ausländern</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Keine der Bestimmungen der Artikel 10, 11 und 14 darf so ausgelegt werden, daß sie den Hohen Vertragschließenden Parteien verbietet, die politische Tätigkeit von Ausländern Beschränkungen zu unterwerfen.</p>
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		<title>Rechteeinschraenkung in der EMRK / Art. 15</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 14:04:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[EMRK]]></category>
		<category><![CDATA[Featured]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 15. Artikel der EMRK: Einschraenkung der Rechte und Freiheiten in Kriegs- und anderen Notstaenden (1) Im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht, kann jeder der Hohen Vertragschließenden Teile Maßnahmen ergreifen, welche die in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen in dem Umfang, den die Lage unbedingt erfordert, und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong>Der 15. Artikel der EMRK: Einschraenkung der Rechte und Freiheiten in Kriegs- und anderen Notstaenden</strong></p>
<p style="text-align: justify;">(1) Im Falle eines Krieges oder eines anderen öffentlichen Notstandes, der das Leben der Nation bedroht, kann jeder der Hohen Vertragschließenden Teile Maßnahmen ergreifen, welche die in dieser Konvention vorgesehenen Verpflichtungen in dem Umfang, den die Lage unbedingt erfordert, und unter der Bedingung außer Kraft setzen, daß diese Maßnahme nicht in Widerspruch zu den sonstigen völkerrechtlichen Verpflichtungen stehen.</p>
<p style="text-align: justify;">(2) Die vorstehende Bestimmung gestattet kein Außerkraftsetzen des Artikels 2 außer bei Todesfällen, die auf rechtmäßige Kriegshandlungen zurückzuführen sind, oder der Artikel 3, 4 (Absatz 1) und 7.</p>
<p style="text-align: justify;">(3) Jeder Hohe Vertragschließende Teil, der dieses Recht der Außerkraftsetzung ausübt, hat den Generalsekretär des Europarats eingehend über die getroffenen Maßnahmen und deren Gründe zu unterrichten. Er muß den Generalsekretär des Europarats auch über den Zeitpunkt in Kenntnis setzen, in dem diese Maßnahmen außer Kraft getreten sind und die Vorschriften der Konvention wieder volle Anwendung finden.</p>
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		<title>Gedanken zu Humanitaet</title>
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		<pubDate>Mon, 24 Jan 2011 11:08:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[EMRK]]></category>
		<category><![CDATA[Featured]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Menschenrechte gelten als Ausdruck für Humanitaet und menschliches Handeln. Was aber bedeutet der Begriff &#8220;Humanität“? Der Beginn der europäischen Neuzeit ist durch einen gewaltigen geistigen Umbruch gekennzeichnet: Renaissance, Reformation und Humanismus stellen kirchliche Dogmen und die vorgegebene streng gegliederte ständische Ordnung – mit jeweils eigenen Gesetzen und Verhaltensnormen bis hin zu gesonderten Bekleidungsvorschriften – [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><a href="http://www.radiomenschenrechte.eu/wp-content/uploads/2011/01/humanity.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-270" title="humanity" src="http://www.radiomenschenrechte.eu/wp-content/uploads/2011/01/humanity.jpg" alt="" width="546" height="363" /></a>Die Menschenrechte gelten als Ausdruck für Humanitaet und menschliches Handeln.<br />
<strong> </strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Was aber bedeutet der Begriff &#8220;Humanität“?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Der Beginn der europäischen Neuzeit ist durch einen gewaltigen geistigen Umbruch gekennzeichnet: Renaissance, Reformation und Humanismus stellen kirchliche Dogmen und die vorgegebene streng gegliederte ständische Ordnung – mit jeweils eigenen Gesetzen und  Verhaltensnormen bis hin zu gesonderten Bekleidungsvorschriften – in Frage. Es ist ein Aufbegehren der Menschen für das „Menschliche“, man entdeckt allmählich den persönlichen Eigenwert.<br />
Ganz ohne Jenseitsbezug – das ist die Wende zum Mittelalter – werden der Mensch und seine diesseitige Umwelt erlebt.  Der Mensch beansprucht für sich, er besitze in seiner Vernunft etwas &#8220;Ewiges&#8221; (weil sich diese nicht ändere), er habe also selbst teil an der Göttlichkeit. Das neue Daseinsgefühl drückt sich in Aktivität aus: Man will die Umwelt gestalten und sich selbst verwirklichen, und das keineswegs nur in künstlerischer oder geistiger Arbeit, sondern auch in politischen, militärischen und wirtschaftlichen Tätigkeiten.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Bewegung knüpft teilweise an antike Autoren an, geht tatsächlich eigene Wege, wie sie der Traktat des Pico della Mirandola &#8220;Oratio de hominis dignitate&#8221; – von der Würde des Menschen – aus 1486 vorzeichnet:<br />
„So beschloss der Werkmeister in seiner Güte, dass der, dem er nichts Eigenes mehr geben konnte, an allem zugleich teilhätte, was den einzelnen sonst je für sich zugeteilt war. Also ließ er sich auf den Entwurf vom Menschen […] ein; er stellte ihn in den Mittelpunkt der Welt und sprach zu ihm: „[…] Du sollst deine Natur nach deinem freien Ermessen, dem ich dich überlassen habe, selbst bestimmen. Ich habe dich nicht himmlisch noch irdisch, nicht sterblich noch unsterblich geschaffen,  damit du dich frei, aus eigener Macht [...] zu der von dir gewollten Form herausbilden kannst. Du kannst ins Untere, zum Tierischen entarten; Du kannst, wenn Du es willst in die Höhe, ins Göttliche wiedergeboren  werden!“</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>„Humanität“ bedeutet also die volle Entfaltung der persönlichen Anlagen des jeweiligen Menschen, insbesondere seiner Vernunft.</strong> Später ergänzte die Aufklärung diese Vorstellung des Humanismus: Shaftesbury „entdeckte&#8221; Gefühl und Intuition als zusätzliche Erkenntnisquellen und kehrte zur Idee zurück, dass Gutes, Wahres und Schönes in eins zusammenfielen. Auch setzte sich die Überzeugung durch, dass Menschlichkeit entwickelt werden müsse, der Mensch zu erziehen sei; die Pädagogik entstand (Pestalozzi).</p>
<p style="text-align: justify;">Die Vorstellung, jeder Mensch habe teil am Göttlichen und sei – wie bei den griechischen Sophisten – das Maß aller Dinge, ist aufgrund der dem Menschen gegebenen und von ihm beanspruchten Freiheit ambivalent: Denn den Menschen als am Göttlichen teilhabend zu verstehen – überspitzt also gewissermaßen als „kleinen Gott“ – birgt Gefahr in sich. Es kann zu Selbstüberschätzung, Egomanie und Solipsismus verführen. Dabei kann, wie schon der von eingangs zitierte Pico wusste, das Unterste hervortreten.</p>
<p style="text-align: justify;">Oft wurde der Begriff der &#8220;Menschlichkeit&#8221; missbraucht: Man sprach anderen das Mensch-Sein ab, um sie zu unterdrücken. So hatten die Gründungsväter der USA, immerhin Verfasser der ersten modernen Grundrechtscharta, keine Skrupel Sklaven zu halten und Genozid an Indianern zu verüben.</p>
<p style="text-align: justify;">Wie fragil die Gitterstäbe unserer Zivilisation auch 200 Jahre später noch immer sind,  hat auch der jüngste Balkankrieg mit seinen Greueln gezeigt; Radovan Karadzic ist ja immerhin ein akademisch gebildeter Mann.<br />
Unabdingbar für die Humanität ist deshalb die Besinnung darauf, dass Selbstverwirklichung nur innerhalb menschlicher Gemeinschaft möglich ist, dass jeder Mitmensch als solcher zu respektieren und zu achten ist. Der Mensch ist ein zoon politikón, formulierte schon Aristoteles; Eigenliebe setzt daher Menschenliebe voraus. Humanität fordert soziales Verständnis und Hilfsbereitschaft, Eigenschaften also, die sich letztlich mit der christlichen Nächstenliebe decken.</p>
<p style="text-align: justify;">Die in unserer Gesellschaft vorherrschende Ideologie ist freilich nicht immer von diesen Idealen geprägt. Marktwirtschaft gilt oft als quasi-religiöse Heilsgewissheit, der Wohlstand als Beweis dafür, dass man die beste aller möglichen Welten erreicht hat.</p>
<p style="text-align: justify;">Wesentlich bleibt die Gesinnung, mit der gehandelt wird: Erst wenn wohlmeinende Gesinnung und Tat eine Einheit bilden, können wir von wahrer Menschlichkeit sprechen, dann erst bekommt „Menschlichkeit“ auch einen ethischen Sinn, der über die bloße Reflexion über das Menschsein hinausgeht.<br />
In der Anerkennung der Würde des Mitmenschen als Grundlage für gesetzte Taten liegt der Schlüssel für wohlverstandene Menschlichkeit, die dann auch Werte wie Toleranz einschließt.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Menschlichkeit verstanden als ethischer Maßstab hat als Frucht die allgemeine Erklärung der Menschenrechte hervorgebracht. Sie ist sicher, wie eingangs bereits erwähnt, eines der wichtigsten Dokumente und Maßstab für humanitäre Gesinnung.</p>
<p style="text-align: justify;">Die im Rahmen des Projektes Radio Menschenrechte vorgestellte allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist eine politische Erklärung. Die Anerkennung der Würde des Menschen durch sie ist ein ganz wesentlicher Meilenstein in der Geschichte der Menschheit. Wir sollten aber nicht vergessen, dass sie prinzipiell das staatliche Handeln bindet und diesem Grenzen setzt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Ein wichtiger Aspekt bleibt das „außerstaatliche“, das  alltägliche, zwischenmenschliche Handeln, die tagtäglichen Begegnungen.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Hier bleibt jeder einzelne gefordert, Humanität, Menschlichkeit zu leben, anzuerkennen,  dass jeder Mensch auf gleicher Ebene steht und seine Meinungen zu respektieren sind. Das heißt sicher nicht, dass man jede Ansicht akzeptieren muss, wohl aber, dass man sich mit dieser ehrlich auseinandersetzen sollte, auch wenn man sie letztlich nicht teilt.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Erst dieser gegenseitige Respekt von Menschen untereinander ermöglicht die freie Entfaltung.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;"><strong>Christoph Stocker</strong></p>
<p style="text-align: justify;">redaktion@radiomenschenrechte.eu<strong><br />
</strong></p>
<p><a href="http://www.freedigitalphotos.net/images/view_photog.php?photogid=5">Image: Andy Newson / FreeDigitalPhotos.net</a></p>
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		<title>Abschiebungsurteil des EGMR gegen Belgien</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 12:47:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[EGMR]]></category>
		<category><![CDATA[Featured]]></category>

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		<description><![CDATA[In einem Urteil vom 21.1.2011 der Großen Kammer im Fall M.S.S. gegen Belgien und Griechenland (Beschwerde-Nr. 30696/09), das rechtskräftig ist1, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgende Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in einem Abschiebungsfall fest: Eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) durch Griechenland aufgrund der Haft- und der Lebensbedingungen des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://www.radiomenschenrechte.eu/wp-content/uploads/2011/01/cedh_40126_28_547_2010-03-04.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-249" title="cedh_40126_28_547_2010-03-04" src="http://www.radiomenschenrechte.eu/wp-content/uploads/2011/01/cedh_40126_28_547_2010-03-04.jpg" alt="" width="546" height="281" /></a>In einem Urteil vom 21.1.2011 der Großen Kammer im Fall M.S.S. gegen Belgien und Griechenland (Beschwerde-Nr. 30696/09), das rechtskräftig ist1, stellte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte  folgende Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) in einem Abschiebungsfall fest:</strong></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Eine Verletzung von Artikel 3</strong> (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) durch Griechenland aufgrund der Haft- und der Lebensbedingungen des Beschwerdeführers dort;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>eine Verletzung von Artikel 13</strong> (Recht auf wirksame Beschwerde) in Verbindung mit Artikel 3 durch Griechenland aufgrund der Mängel des dortigen Asylverfahrens im Fall des Beschwerdeführers;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>eine Verletzung von Artikel 3</strong> durch Belgien aufgrund der Überstellung des Beschwerdeführers nach Griechenland, die ihn dem dortigen mangelhaften Asylsystem und den damit verbundenen Risiken sowie den dortigen Haft- und Lebensbedingungen aussetzte, die gegen Artikel 3 verstießen;</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>eine Verletzung von Artikel 13</strong> in Verbindung mit Artikel 3 durch Belgien, weil der Beschwerdeführer nach dortigem Recht über keinen wirksamen Rechtsbehelf gegen seine Überstellung verfügte.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Der Fall betraf die Überstellung eines Asylbewerbers nach Griechenland durch die belgischen Behörden in Anwendung der Dublin II-Verordnung der EU.2</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mehr über das Urteil und den geauen Sachverhalt findet man unter diesem <a href="http://cmiskp.echr.coe.int////tkp197/viewhbkm.asp?action=open&amp;table=F69A27FD8FB86142BF01C1166DEA398649&amp;key=88213&amp;sessionId=65337287&amp;skin=hudoc-pr-en&amp;attachment=true" target="_blank">LINK</a>.</p>
<p style="text-align: justify;">Foto: EGMR &#8220;Council        of Europe Credits&#8221;</p>
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		<title>Verbot der Diskriminierung / Art. 14</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jan 2011 09:27:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[EMRK]]></category>
		<category><![CDATA[Featured]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 14. Artikel der EMRK: Verbot der Diskriminierung Der Genuß der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten muß ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, Hautfarbe, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauungen, nationaler oder sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status gewährleistet werden.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Der 14. Artikel der EMRK: Verbot der Diskriminierung</h4>
<p style="text-align: justify;">Der Genuß der in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und  	Freiheiten muß ohne Unterschied des Geschlechts, der Rasse, Hautfarbe,  	Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauungen, nationaler oder  	sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des  	Vermögens, der Geburt oder des sonstigen Status gewährleistet werden.</p>
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		<title>Haben Kinder bei uns Menschenrechte?</title>
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		<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 16:37:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[AAA NEWS]]></category>
		<category><![CDATA[Featured]]></category>
		<category><![CDATA[Kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Österreich]]></category>
		<category><![CDATA[Verfassung]]></category>

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		<description><![CDATA[Natürlich muss die Antwort lauten, denn von Geburt und schon davor ist man Mensch. Warum nun aber besondere Menschenrechte für Kinder, wie in der UN-Kinderrechtskonvention angenommen – ganz einfach, sie benötigen besonderen Schutz. Warum aber die Regierung jetzt nur wenige der Artikel der UN Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang heben will ist fraglich. Man plant damit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;"><strong><a href="http://www.radiomenschenrechte.eu/wp-content/uploads/2011/01/kids.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-235" title="kids" src="http://www.radiomenschenrechte.eu/wp-content/uploads/2011/01/kids.jpg" alt="" width="546" height="392" /></a>Natürlich muss die Antwort lauten, denn von Geburt und schon davor ist man Mensch. Warum nun aber besondere Menschenrechte für Kinder, wie in der UN-Kinderrechtskonvention angenommen – ganz einfach, sie benötigen besonderen Schutz. Warum aber die Regierung jetzt nur wenige der Artikel der UN Kinderrechtskonvention in den Verfassungsrang heben will ist fraglich. Man plant damit nur 8 Paragraphen der über 50 Artikel in die österreichische Verfassung aufzunehmen.</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Die im Originaltext komplizierten Artikel (in nicht kindergerechter Sprache) umfassen die wesentlichen Inhalte:</p>
<p style="text-align: justify;">- das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;<br />
- das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;<br />
- das Recht auf Gesundheit;<br />
- das Recht auf Bildung und Ausbildung;<br />
- das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;<br />
- das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;<br />
- das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;<br />
- das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;<br />
- das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;<br />
- das Recht auf Betreuung bei Behinderung.</p>
<p style="text-align: justify;">Laut Wikipedia heißt das in der Praxis, die Kinder haben das Recht in einer sicheren Umgebung ohne Diskriminierung zu leben. Sie haben das Recht auf Zugang zu sauberem Wasser, Nahrung, medizinischer Versorgung, Ausbildung und auf Mitsprache bei Entscheidungen, die ihr Wohlergehen betreffen.</p>
<p style="text-align: justify;">Unsere Kinder sind unsere Zukunft&#8230; Mehr über Kinderrechte auch auf <a href="http://www.kinderrechte.gv.at" target="_blank">kinderrechte.gv.at</a></p>
<p style="text-align: justify;"><a href="http://www.freedigitalphotos.net/images/view_photog.php?photogid=503">Image: Tina Phillips / FreeDigitalPhotos.net</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Beschwerdemoeglichkeit bei Rechtsverletzung / Art. 13</title>
		<link>http://www.radiomenschenrechte.eu/?p=229</link>
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		<pubDate>Tue, 18 Jan 2011 16:22:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[EMRK]]></category>
		<category><![CDATA[Featured]]></category>

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		<description><![CDATA[Der 13. Artikel der EMRK: Beschwerdemoeglichkeit bei Verletzung der Rechte oder Freiheiten der Konvention Sind die in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und Freiheiten verletzt worden, so hat der Verletzte das Recht der Beschwerde bei einer nationalen Instanz einzulegen, selbst wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h4>Der 13. Artikel der EMRK: Beschwerdemoeglichkeit bei Verletzung der Rechte oder Freiheiten der  	Konvention</h4>
<p>Sind die in der vorliegenden Konvention festgelegten Rechte und  	Freiheiten verletzt worden, so hat der Verletzte das Recht der Beschwerde  	bei einer nationalen Instanz einzulegen, selbst wenn die Verletzung von  	Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie steht es mit der Menschenwuerde in Oesterreich?</title>
		<link>http://www.radiomenschenrechte.eu/?p=223</link>
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		<pubDate>Mon, 17 Jan 2011 14:58:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[AAA NEWS]]></category>
		<category><![CDATA[Featured]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.radiomenschenrechte.eu/?p=223</guid>
		<description><![CDATA[In diesem Bericht werden 3 Familien Situationen beschrieben, die für mich die Frage aufwerfen, ob dabei nicht auch einige Artikel der Erklärung der allgemeinen Menschenrechte verletzt wurden und werden. Wenn dem so ist, dann gibt es zahlreiche Verletzung der Menschenrechte in Österreich. In der Präambel zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird von angeborener Würde [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><a href="http://www.radiomenschenrechte.eu/wp-content/uploads/2011/01/photo_6164_20090504.jpg"><img class="alignleft size-full wp-image-224" title="photo_6164_20090504" src="http://www.radiomenschenrechte.eu/wp-content/uploads/2011/01/photo_6164_20090504.jpg" alt="" width="546" height="347" /></a>In diesem Bericht werden 3 Familien Situationen beschrieben, die für mich die Frage aufwerfen, ob dabei nicht auch einige Artikel der Erklärung der allgemeinen Menschenrechte verletzt wurden und werden. Wenn dem so ist, dann gibt es zahlreiche Verletzung der Menschenrechte in Österreich.</strong></p>
<p>In der Präambel zu der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wird von angeborener Würde geschrieben. Es geht darin um den Glauben an die Würde und den Wert der menschlichen Person, welcher bekräftigt und beschlossen wurde. Es müssen jene Mittel ergriffen werden, um den sozialen Fortschritt und verbesserte Lebensbedingungen in Freiheit zu fördern. Diesem Ideal müssen die einzelnen Völker und Nationen nacheifern. Freiheit bedeutet für mich in diesem Zusammenhang nicht nur das Verhindern der körperlichen Unfreiheit aufgrund politischer Verfolgung, sondern auch eine gewisse Grundsicherung in ökonomischer Hinsicht und damit Gestaltungsfreiheit über das eigene Leben. Wie wir zu diesem Ideal kommen, ist nicht Inhalt des Artikels. Es geht hier vielmehr um Menschen und deren Grad an Unfreiheit und den Vergleich der dazu anzuwendenden Artikel der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.</p>
<p><strong>Hier seien auf folgende Menschenrechtsartikel hingewiesen:</strong><br />
Artikel 1 (Menschenwürde)<br />
Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)<br />
Artikel 23 (Recht auf Arbeit)<br />
Artikel 25 (Recht auf soziale Fürsorge)<br />
Artikel 25 (Recht auf Bildung)<br />
Artikel  29 (Gemeinschaftspflichten)</p>
<p>Wir als vernunfts- und gewissensbegabte Lebewesen müssen es als Ziel sehen, die Einhaltung der oberen Artikel zu garantieren. Die Menschenrechte sind Individualrechte, es geht immer um das Individuum.</p>
<p>Vor Weihnachten habe ich Gespräche mit einer Wiener Allgemeinen Sonderschule geführt, weil wir bedürftige Familien gesucht haben, um ihnen noch vor Weihnachten etwas Licht ins Leben zu bringen. Schon nach dem ersten Gespräch war klar, dass hinter jedem Kind meist eine bewegende Geschichte steckt, und das es oftmals (wenn nicht immer) die Lebensumstände sind, die Kinder (bzw. Menschen) in arm und reich trennen. Unter arm und reich verstehe ich das eigene kulturelle-, soziale-, bildungs- und monetäre Vermögen der Individuen.</p>
<p>In Österreich meint man, dass es allen Bürgern nicht so schlecht geht. Alle über einen Mindeststandard  verfügen, niemand hungert und jedem im Vergleich zu anderen Regionen der Erde nach Kräften geholfen wird. Das mag im Vergleich zu den Ärmsten der Armen stimmen, ist aber relativ. Wie bewertet man obere Artikel der Menschenrechte? Ab wann bin ich im Sinne meiner oberen Erklärung „arm“?<br />
Der untere Bericht zeigt meinen Blickwinkel auf die Tage vor Weihnachten, wo ich die Schicksale von 3 Familien dieser Sonderschule etwas kennenlernen durfte.<br />
Unter dem Titel „Humanitätskristalle“ recherchierten, identifizierten und organisierten wir eine Hilfsaktion für bedürftige Menschen in unsere Umgebung. Viele in unserer Umgebung brauchen dringend Hilfe, weil das soziale Netz nicht immer dort ausgelegt wird, wo Bedürftigkeit zu finden ist.</p>
<p>Ausgangspunkt ist die Beschaffung von Information über die konkrete Bedürftigkeit, sozusagen „Fällen“, denen geholfen werden muss. Dazu haben wir mit der Lehrerschaft einer Allgemeinen Sonderschule gesprochen. Das Problem der Schule besteht darin, dass es sich um eine Allgemeine Sonderschule handelt, die nicht so leicht wie eine Sonderschule für Behinderte zu Mitteln kommt. Nach einem ersten Treffen, war klar geworden, dass es vor allem die Lebensumstände sind, welche viele der Kinder von anderen Kindern in anderen Schulen unterscheidet. Fast hinter jedem Kind auf einem einzigen Klassenfoto steht eine bewegende Geschichte. Die Gewalt, Armut und soziale Benachteiligung vieler ist für viele von uns nicht vorstellbar. Am 21.12. bekam ich dann genauere Information über Namen, Adresse und Art der Bedürftigkeit und auch etwas Hintergrundinformation. Diese Information wurde mir nach Erlaubnis der betroffenen Familien gegeben. Es gab aber auch Familien, die diese Erlaubnis nicht gegeben haben. Der Stolz und andere Themen sind oftmals Gründe für eine solche Haltung.</p>
<p>Ein großes Anliegen der Schule ist es, ein therapeutisches Angebot an der Schule zu ermöglichen. Viele Kinder sind traumatisiert und deshalb nicht in der Lage sich sozial wie auch intellektuell zu integrieren bzw. Fortschritte zu machen. Eine Therapie wäre daher Hilfe zur Selbsthilfe und nachhaltig sinnvoll. Leider hat die Schule weder die Mittel noch die Unterstützung eine solche Therapie zu bezahlen. Wir werden uns daher auch dieses Themas nach Weihnachten annehmen.</p>
<p>Nachdem wir alles zusammengestellt hatten ging es am 23.12. los. Den ersten Besuch machten wir bei Frau S. und ihrem Sohn Michael.  Frau S. ist arbeitslos, der Vater todkrank und Michael sehr verhaltensauffällig, und bekommt daher seit vielen Jahren Medikamente, um die Sozialisierung in einer Kleingruppe zu ermöglichen. Desweiteren  ist er sehr schnell gewachsen. Die Familie braucht für Michael daher dringend Kleidung und Schuhe, was wir in Form von Gutscheinen bereitstellten.</p>
<p>Danach ging es weiter zu Herrn B. und seinem Sohn Marcel. Herr B. ist ein arbeitsloser Maurer, der eine Knieprotose hat – daher nicht mehr als Maurer arbeiten kann – und eine zweite Protese bräuchte, die er sich aber nicht leisten kann. Eine Invalidenpension ist aufgrund seines Alters nicht möglich. Die starke Mutter starb im Oktober an Krebs. Seither hat sich die Situation der Familie noch weiter verschlechtert. Wir sprechen hier – wie bei allen Familien &#8211; von der absoluten sozialen Unterschicht, das konnte man auch anhand der Wohnungen erkennen. Die Familie braucht Gutscheine für Kleidung und Schuhe bzw. Güter des täglichen Bedarfs. Zusätzlich gaben wir beiden ein Ticket für eine Zugfahrt zu Marcels erwachsenen Geschwistern, die nicht gemeinsam aufwuchsen. Seinen festen und dankbaren Händedruck werde ich so schnell nicht vergessen.</p>
<p>Nach einer Mittagspause bzw. Aufenthalt in der Innenstadt – der Gegensatz war sehr erschütternd an diesem Tag – fuhren wir in das Mutter Kind Haus.  Als wir im richtigen Zimmer anklopften stand Frau  A. mit Veronika an der Türe. Veronika wurde ein Leben lang lieblos von Erziehern aufgezogen, mit der leiblichen Mutter ging sie dann nach Österreich, wo sie vom Stiefvater schwer misshandelt wurde. Sie machte große Augen als sie das riesige Geschenk eingepackt in Geschenkspapier sah. Wir sprachen dann auch über Veronika, die große Probleme beim Lernen hat. Frau S. meinte, dass Veronika trotz ihrer 11 Jahre noch auf dem Niveau einer 7 Jährigen ist. Ich hatte nicht das Gefühl. Ich bin zwar kein Psychologe, aber ich hatte den Eindruck, dass Veronika durchaus aufgeweckt ist, allerdings schwer traumatisiert (hier wäre Therapie ganz wichtig) und daher scheint sie vielleicht etwas zurück zu sein. Veronika ist mir nach diesen 10 Minuten richtig ans Herz gewachsen. Vielleicht auch, weil ich auch eine 7 jährige Tochter habe. Zum Abschluss küssten mich Frau S. und sogar Veronika. Das war mit Sicherheit der emotionale Höhepunkt dieses Tages. Auch hier brachten wir Gutscheine für Kleidung und Schuhe (es gibt Kinder die haben einfach keine Winterschuhe!) und ein paar Geschenke.</p>
<p>Nun kann man jeden Menschen für sein eigenes Schicksal verantwortlich machen. Doch eines wurde mir an diesem Tag eindeutig vor Augen geführt. Es gibt nicht für alle Menschen die gleichen Grundvoraussetzungen. Es gibt viele Gründe, warum Menschen gewisse Lebensumstände haben. An diesem Tag hatte ich jedenfalls in vielen Momenten das Gefühl, dass Menschenrechte (Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Anspruch auf soziale Fürsorge, Recht auf Bildung, Recht auf Kulturelle Mitwirkung) verletzt sind. Noch einmal, wir sprechen hier von Individualrechten!<br />
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch den Artikel 29 (Gemeinschaftspflichten) erwähnen. Natürlich haben alle Menschen auch Pflichten, die Kant mit dem kategorischen Imperativ beschrieb.</p>
<p>Gesellschaftspolitische Themen wie Verbesserung der Bildungspolitik, und bedingungslosen Grundeinkommen sollen hier nicht näher bewerten werden, allerdings müssen wir Menschen uns dem Thema der Würde und (sozialen Stellung) aller Menschen und damit der Menschenliebe widmen. Das verpflichten – aber nicht nur – schon unsere abendländische Kultur.</p>
<p>Karl Büche</p>
<p><a href="http://www.freedigitalphotos.net/images/view_photog.php?photogid=151">Image: Suat Eman / FreeDigitalPhotos.net</a></p>
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		<title>Recht der freien Wahl des Ehegatten / Art. 12</title>
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		<pubDate>Fri, 14 Jan 2011 10:33:58 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Der 12. Artikel der EMRK: Recht der freien Wahl des Ehegatten Mit Erreichung des Heiratsalters haben Männer und Frauen das Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie nach den nationalen Gesetzen, die Ausübung dieses Rechts regeln, zu gründen.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Der 12. Artikel der EMRK: Recht der freien Wahl des Ehegatten</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Mit Erreichung des Heiratsalters haben Männer und Frauen das Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie nach den nationalen Gesetzen, die Ausübung dieses Rechts regeln, zu gründen.</p>
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