Recht der freien Wahl des Ehegatten / Art. 12
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Der 12. Artikel der EMRK: Recht der freien Wahl des Ehegatten
Mit Erreichung des Heiratsalters haben Männer und Frauen das Recht, eine Ehe einzugehen und eine Familie nach den nationalen Gesetzen, die Ausübung dieses Rechts regeln, zu gründen.